Wie Bundeskanzlerin Merkel nach einem treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder mitgeteilt hat, werden die Kontaktverbote ausgeweitet. Auf neun Punkte haben sich Bund und Länder demnach verständigt:
- Öffentlich dürfen sich Menschen nur noch mit Menschen aus dem eigenen Haushalt bzw. höchstens einer Person aus einem anderen Haushalt aufhalten. Versammlungen von mehr als zwei Personen werden verboten.
- alle Kontakte sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
- bei Treffen in der Öffentlichkeit soll es einen Mindestabstand von 1,50-Meter geben.
- Restaurants und Imbisse werden geschlossen, ausgenommen bleiben Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, etwa Massagepraxen, Friseure und Kosmetikstudios, werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben zulässig.
- Die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsämtern und Polizei überwacht und sanktioniert werden.
- In allen Einrichtungen sollen Hygienevorschriften gelten.
- Frei bewegen kann sich weiter, wer sich auf dem Weg zur Arbeit, zur Hilfe für andere oder individuellem Sport und Bewegung an der frischen Luft befindet. Ausnahmen gelten demnach für zwingend notwendige Sitzungen aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.
- Die Punkte gelten zunächst für 14 Tage.